Der Einzug der Hundesteuer von derzeit 100 Franken pro Hund erfolgt jährlich im Monat April durch die Gemeindeverwaltung.
Bitte beachten Sie:
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Welpen sind innerhalb von drei Monaten mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und einzutragen.
Für die Führung des Gemeinderegisters benötigen wir folgende Daten:
Mikrochipnummer
Registrierungsnachweis der Datenbank AMICUS
Genaue Rasse und Geburtsdatum des Hundes
Die Nummer der Bewilligung bei bewilligungspflichtigen Hunderassen.
Ab dem 14. Juli 2025 sollen Baugesuche bei der Einwohnergemeinde Laupersdorf in der Regel digital eingereicht werden.
Das gesamte Baubewilligungsverfahren wird über den kantonalen Onlineschalter unter https://my.so.ch/ abgewickelt. Die kantonale Bauverordnung (KBV) bildet die gesetzlichen Grundlagen für Bauvorhaben jeglicher Art, hinsichtlich Form und Inhalt der Baueingabe gelten die gesetzlichen Anforderungen weiterhin. Nebst der kantonalen Bauverordnung sind die Bestimmungen des Bau- und Zonenreglements der Einwohnergemeinde Laupersdorf mit dem dazugehörenden Zonenplan entscheidend.
Umstellung auf eBau – das digitale Baubewilligungsverfahren Mit eBau wird der gesamte Ablauf digitalisiert: • Digitale Eingabe von Baugesuchen • Elektronische Kommunikation zwischen Gesuchstellenden und Behörden • Digitale Schlussabnahme über das eBau-Portal • Öffentliche Planeinsicht bequem online
Einsprache- und Beschwerdeverfahren Bitte beachten Sie, dass Einsprache- und Beschwerdeverfahren weiterhin in Papierform durchgeführt werden.
Voraussetzungen für die digitale Eingabe Für die Nutzung des Onlineschalters benötigen Sie: • eine gültige SwissID • ein Benutzerkonto im kantonalen Onlineschalter
Weitere Informationen Bitte reichen Sie Baugesuche ab dem oben genannten Datum in der Regel digital ein.
Für Fragen steht eine integrierte Online-Hilfe mit Kurzanleitung eBau für jede Funktion zur Verfügung. Ausserdem kann das eBau-Kompetenzzentrum für technische Fragen unter eBauSO@bd.so.ch kontaktiert werden. Fachliche Fragen beantworten wir gerne per E-Mail an bau@laupersdorf.ch oder auch telefonisch 062 391 53 53. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).
Die ID ist bei Erwachsenen zehn Jahre gültig - bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren fünf Jahre.
Für eine neue ID melden Sie sich bitte persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei. Minderjährige müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:
die alte ID bzw. bei Verlust/Diebstahl eine Verlustmeldung einer schweizerischen Polizeistelle
ein aktuelles Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
Der ID-Antrag muss von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller am Schalter unterschrieben werden, bei Minderjährigen ebenso von einer erziehungsberechtigten Person.
Kosten:
Die Kosten (inkl. Versandgebühren) für die Identitätskarten sind bei der Antragsstellung direkt am Schalter der Gemeindekanzlei zu bezahlen. Die neue ID wird Ihnen nach rund zehn Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt.
70 Franken für Erwachsene 35 Franken für Kinder und Jugendliche
Ein Schweizer Pass kann nicht bei der Gemeindekanzlei beantragt werden. Melden Sie sich beim Ausweiszentrum in Solothurn.
Die Hinweistafel am Ortseingang kann genutzt werden, um Informationen, Ankündigungen oder Veranstaltungen zu veröffentlichen. Voraussetzung für die Nutzung ist das vorherige Ausfüllen und Einreichen des nachstehenden Antragsformulars. Nach Prüfung und Freigabe durch die Bauverwaltung darf die Werbung auf der Hinweistafel veröffentlicht werden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Die Nutzung erfolgt gemäss den geltenden Richtlinien und inhaltlichen Vorgaben.
Die Unterschriftsbeglaubigung ist eine amtliche Bestätigung durch die Gemeindeschreiberin oder den Gemeindepräsidenten, dass eine Unterschrift oder eine Kopie echt ist.
Voraussetzungen: - Persönliches Erscheinen der unterschreibenden Person - Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments - Unterschrift erfolgt in Anwesenheit des Gemeindemitarbeiters
Die Beglaubigung kostet CHF 20.00 pro Unterschrift.
Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin, damit gewährleistet ist, dass die zuständige Person vor Ort ist.
Datenauskünfte können schriftlich mit Interessensnachweis per Mail an nwhnrdnstlprsdrfch beantragt werden. Die Gebühr von CHF 20.00 wird mittels Rechnung zusammen mit der Datenauskunft versendet.
Listenauskünfte
Listenauskünfte (z.B. Jubilarenlisten) können mittels nachstehendem Formular Erklärung zur Einhaltung des Datenschutzes bei den Einwohnerdiensten beantragt werden.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden dieses an einwohnerdienste@laupersdorf.ch . Jede Anfrage wird individuell geprüft. Sind die Kriterien für die Herausgabe erfüllt, so erhalten Sie anschliessend die Listenauskunft per Mail.
Ortsansässige Vereine und Organisationen erhalten pro Jahr eine Auskunft kostenlos. Jede weitere Auskunft kostet CHF 20.00.
Kinder- und Jugendliche, welche das obligatorische 9. Schuljahr an der Kantonsschule absolvieren, haben Anrecht darauf, die entstandenen Kosten aus Verpflegung, Schulmaterial, Transport und Instrumentalunterricht bei der Einwohnergemeinde Laupersdorf zurückzufordern.
Die Rückerstattung muss zwingend mit dem nachstehenden Formular an finanzen@laupersdorf.ch erfolgen.
Eltern von Kindern mit einem weiten oder beschwerlichen Schulweg können die Kosten der auswärtigen Verpflegung bei der Einwohnergemeinde Laupersdorf zurückfordern.
Für die Prüfung der Rückerstattung ist lediglich der aktuelle Stundenplan des Kindes einzureichen. Bitte senden Sie die Nachweise per Mail an finanzen@laupersdorf.ch.
Die Vergütung der Verpflegungskosten richtet sich nach dem Gemeinderatsentscheid vom 22.09.2025 und beträgt pro Wochentag Fr. 50.00, maximal Fr. 250.00 pro Semester.
Eltern von Kindern mit einem weiten oder beschwerlichen Schulweg können bei der Gemeinde Laupersdorf die Kosten der auswärtigen Verpflegung zurückfordern. Damit die Finanzverwaltung die Rückerstattung prüfen kann, benötigen wir den aktuellen Stundenplan des Kindes.
Pro Wochentag, an welchem auswärts gegessen wird, werden mindestens Fr. 50.00 und maximal Fr. 250.00 pro Semester vergütet. Pro Jahr maximal Fr. 500.00 pro Kind.
Bitte senden Sie die Nachweise per Mail an finanzen@laupersdorf.ch.
Das Gesuchsformular ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Alle Fragen müssen beantwortet werden.
Anschliessend können Sie das Gesuch zur Überprüfung der Personalien bzw. zur Identifikation der Person persönlich bei uns am Schalter der Einwohnerdienste vorbeibringen. Bitte bringen Sie zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Identitätskarte / Ausländerausweis
- Passfoto Format 35 x 45 mm
- Nothelferausweis (für Autoprüfung)
- Gebühr von Fr. 5.00 (Bar- oder Twintzahlung möglich)
Das Gesuch wird anschliessend mit allen Unterlagen direkt durch die Einwohnerdienste an die Motorfahrzeugkontrolle weitergeleitet.
Das Gesuchsformular ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Alle Fragen müssen beantwortet werden.
Anschliessend können Sie das Gesuch zur Überprüfung der Personalien bzw. zur Identifikation der Person persönlich bei uns am Schalter der Einwohnerdienste vorbeibringen. Bitte bringen Sie zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Identitätskarte / Ausländerausweis
- Ausländischer Führerausweis im Original
- Passfoto Format 35 x 45 mm
- Nothelferausweis
- Gebühr von Fr. 5.00 (Bar- oder Twintzahlung möglich)
Das Gesuch wird anschliessend mit allen Unterlagen direkt durch die Einwohnerdienste an die Motorfahrzeugkontrolle weitergeleitet.
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