Ab dem 14. Juli 2025 sollen Baugesuche bei der Einwohnergemeinde Laupersdorf in der Regel digital eingereicht werden.
Das gesamte Baubewilligungsverfahren wird über den kantonalen Onlineschalter unter https://my.so.ch/ abgewickelt. Die kantonale Bauverordnung (KBV) bildet die gesetzlichen Grundlagen für Bauvorhaben jeglicher Art, hinsichtlich Form und Inhalt der Baueingabe gelten die gesetzlichen Anforderungen weiterhin. Nebst der kantonalen Bauverordnung sind die Bestimmungen des Bau- und Zonenreglements der Einwohnergemeinde Laupersdorf mit dem dazugehörenden Zonenplan entscheidend.
Umstellung auf eBau – das digitale Baubewilligungsverfahren
Mit eBau wird der gesamte Ablauf digitalisiert:
• Digitale Eingabe von Baugesuchen
• Elektronische Kommunikation zwischen Gesuchstellenden und Behörden
• Digitale Schlussabnahme über das eBau-Portal
• Öffentliche Planeinsicht bequem online
Einsprache- und Beschwerdeverfahren
Bitte beachten Sie, dass Einsprache- und Beschwerdeverfahren weiterhin in Papierform durchgeführt werden.
Voraussetzungen für die digitale Eingabe
Für die Nutzung des Onlineschalters benötigen Sie:
• eine gültige SwissID
• ein Benutzerkonto im kantonalen Onlineschalter
Weitere Informationen
Bitte reichen Sie Baugesuche ab dem oben genannten Datum in der Regel digital ein.
Für Fragen steht eine integrierte Online-Hilfe mit Kurzanleitung eBau für jede Funktion zur Verfügung. Ausserdem kann das eBau-Kompetenzzentrum für technische Fragen unter eBauSO@bd.so.ch kontaktiert werden. Fachliche Fragen beantworten wir gerne per E-Mail an bau@laupersdorf.ch oder auch telefonisch 062 391 53 53. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).