| Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link |
|---|---|---|---|
| Heimatausweis (Niederlassung für auswärtigen Aufenthalt) - bestellen | Onlineformular Heimatausweis bestellen | ||
| Heimatausweis (Niederlassung für auswärtigen Aufenthalt) - verlängern | Onlineformular Heimatausweis verlängern | ||
| Hundesteuer Der Einzug der Hundesteuer von derzeit 100 Franken pro Hund erfolgt jährlich im Monat April durch die Gemeindeverwaltung. Bitte beachten Sie: Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Welpen sind innerhalb von drei Monaten mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und einzutragen. Für die Führung des Gemeinderegisters benötigen wir folgende Daten:
| Formular An-/Abmeldung Hund | ||
| Sportanlagen - mieten Melden Sie sich telefonisch oder per Mail bei der Gemeindeverwaltung. | Benützungsreglement MZH Kreuzacker | ||
| Gesuch und Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung eines Anlasses / Veranstaltung (Anlassbewilligung) Das nachstehende Gesuchsformular muss spätestens 2 Monate vor dem Anlass bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. | Anlassbewilligung | Weitere nützliche Dokumente:
/de/verwaltung/dokumente/dokumente/14805-04_U... /wAsse/wAssets/docs/Online-Schalter/Checklist... ts/docs/Online-Schalter/Allgemeine-Brandschut... /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Anhang-Ver... | |
eBau - elektronisches Baubewilligungsverfahren Digitale Einreichung von BaugesuchenAb dem 14. Juli 2025 sollen Baugesuche bei der Einwohnergemeinde Laupersdorf in der Regel digital eingereicht werden. Für Fragen steht eine integrierte Online-Hilfe mit Kurzanleitung eBau für jede Funktion zur Verfügung. Ausserdem kann das eBau-Kompetenzzentrum für technische Fragen unter eBauSO@bd.so.ch kontaktiert werden. Fachliche Fragen beantworten wir gerne per E-Mail an bau@laupersdorf.ch oder auch telefonisch 062 391 53 53. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). Zonenplan und Reglemente
Informationsbroschüren | Merkblatt Infos Wasser und Abwasser Merkblatt Lärmschutz in der Gemeinde Merkblatt Versickerung | Formular Elektra Thal Anschlussgesuch Neu- und Umbauten
Gesuch um eine Beurteilung der SGV Schutzraum-Bewilligungs-/Befreiungsgesuch Procap Hindernisfreies Bauen Meldeformular für Solaranlagen auf (Flach-)Dächern Begleitformular für Bauvorhaben ausserhalb Bauzone Lärmschutznachweis Energienachweis | |
| Spartageskarte Gemeinde Spartageskarten können telefonisch bei der Gemeindeverwaltung bestellt oder persönlich am Schalter bezogen werden. Die Karten werden nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. | https://www.spartageskarte-gemeinde.ch/de | ||
| Identitätskarte Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Die ID ist bei Erwachsenen zehn Jahre gültig - bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren fünf Jahre.
Kosten: Die Kosten (inkl. Versandgebühren) für die Identitätskarten sind bei der Antragsstellung direkt am Schalter der Gemeindekanzlei zu bezahlen. Die neue ID wird Ihnen nach rund zehn Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt. | |||
| Gesuch für Hinweistafel und Veranstaltungsreklamen Die Hinweistafel am Ortseingang kann genutzt werden, um Informationen, Ankündigungen oder Veranstaltungen zu veröffentlichen. Voraussetzung für die Nutzung ist das vorherige Ausfüllen und Einreichen des nachstehenden Antragsformulars. Nach Prüfung und Freigabe durch die Bauverwaltung darf die Werbung auf der Hinweistafel veröffentlicht werden. | Antrag für Hinweistafel und Veranstaltungsreklamen | /wAssets/docs/Dienstleistungen/Bewilligte-Pla... /wAssets/docs/Dienstleistungen/Bewilligte-Pla... | |
| Beglaubigung von Unterschrift oder Echtheit der Kopie Die Unterschriftsbeglaubigung ist eine amtliche Bestätigung durch die Gemeindeschreiberin oder den Gemeindepräsidenten, dass eine Unterschrift oder eine Kopie echt ist. | |||
| Adressänderung innerhalb Gemeinde Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Laupersdorf umziehen, können Sie Ihre Adressänderung mit dem nachstehenden Formularlink melden. | https://www.laupersdorf.ch/de/verwaltung/formulare/umzug_innerhalb.php | ||
| Zuzug nach Laupersdorf Sie können Ihren Zuzug online via eUmzug melden oder persönlich bei uns am Schalter vorbeikommen. Bitte füllen Sie bei einem Schalterbesuch vorgängig das untenstehende Anmeldeformular aus und bringen die aufgeführten Unterlagen im Original mit. Bei Fragen können Sie sich via Mail an einwohnerdienste@laupersdorf.ch oder telefonisch unter 062 588 00 01 informieren lassen. | Anmeldeformular | ||
| Wegzug von Laupersdorf Sie können Ihren Wegzug online via eUmzug melden oder persönlich bei uns am Schalter vorbeikommen. | Abmeldeformular | ||
Auskünfte von Personendaten AdressauskünfteDatenauskünfte können schriftlich mit Interessensnachweis per Mail an nwhnrdnstlprsdrfch beantragt werden. Die Gebühr von CHF 20.00 wird mittels Rechnung zusammen mit der Datenauskunft versendet. ListenauskünfteListenauskünfte (z.B. Jubilarenlisten) können mittels nachstehendem Formular Erklärung zur Einhaltung des Datenschutzes bei den Einwohnerdiensten beantragt werden. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden dieses an einwohnerdienste@laupersdorf.ch . Ortsansässige Vereine und Organisationen erhalten pro Jahr eine Auskunft kostenlos. Jede weitere Auskunft kostet CHF 20.00. | Formular Erklärung zur Einhaltung des Datenschutzes | ||
| Auswärtiger Schulbesuch / Verpflegungskosten Kinder- und Jugendliche, welche das obligatorische 9. Schuljahr an der Kantonsschule absolvieren, haben Anrecht darauf, die entstandenen Kosten aus Verpflegung, Schulmaterial, Transport und Instrumentalunterricht bei der Einwohnergemeinde Laupersdorf zurückzufordern. Die Rückerstattung muss zwingend mit dem nachstehenden Formular an finanzen@laupersdorf.ch erfolgen. | Formular auswärtiger Schulbesuch | ||
| Verpflegungskosten bei auswärtigen Schulbesuchen Eltern von Kindern mit einem weiten oder beschwerlichen Schulweg können bei der Gemeinde Laupersdorf die Kosten der auswärtigen Verpflegung zurückfordern. Damit die Finanzverwaltung die Rückerstattung prüfen kann, benötigen wir den aktuellen Stundenplan des Kindes. | |||
| Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises Das Gesuchsformular ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Alle Fragen müssen beantwortet werden. Anschliessend können Sie das Gesuch zur Überprüfung der Personalien bzw. zur Identifikation der Person persönlich bei uns am Schalter der Einwohnerdienste vorbeibringen. Bitte bringen Sie zusätzlich folgende Unterlagen mit: - Identitätskarte / Ausländerausweis - Passfoto Format 35 x 45 mm - Nothelferausweis (für Autoprüfung) - Gebühr von Fr. 5.00 (Bar- oder Twintzahlung möglich) Das Gesuch wird anschliessend mit allen Unterlagen direkt durch die Einwohnerdienste an die Motorfahrzeugkontrolle weitergeleitet. | https://so.ch/fileadmin/internet/bjd/bjd-mfk/dokumente/pdf/lernfahrer/Gesuch_Erteilung_Lernfahrausweis_bzw_Fuehrerausweis.pdf | ||
| Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises Das Gesuchsformular ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Alle Fragen müssen beantwortet werden. - Identitätskarte / Ausländerausweis Das Gesuch wird anschliessend mit allen Unterlagen direkt durch die Einwohnerdienste an die Motorfahrzeugkontrolle weitergeleitet. | https://so.ch/fileadmin/internet/bjd/bjd-mfk/dokumente/pdf/lernfahrer/Gesuch_Erteilung_Lernfahrausweis_bzw_Fuehrerausweis.pdf | ||
| Wohnsitzbescheinigung bestellen Unter nachstehendem Link können Sie eine Wohnsitzbescheinigung online bestellen. | https://www.laupersdorf.ch/de/verwaltung/formulare/wohnsitzbescheinigung.php | ||
| Vereinsanlässe melden Mit nachstehendem Formular können Sie Vereinsanlässe bei der Einwohnergemeinde melden. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular per Mail an blprsdrfch. | Vereinsanlässe melden | ||
| Wochenaufenthalt Damit wir Ihre Anmeldung als WochenaufenthalterIn prüfen können, benötigen wir nachstehende Dokumente: Bitte bringen Sie die Unterlagen persönlich vorbei oder senden diese per Mail an einwohnerdienste@laupersdorf.ch. Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich unter der Nummer 062 588 00 00. | Anmeldeformular Fragebogen Wochenaufenthal | ||
| Gesuch um finanzielle Unterstützung - Frühe Sprachförderung Kinder mit ausgewiesenem Sprachförderbedarf werden von der Einwohnergemeinde schriftlich informiert. Gemäss § 4 des Reglements zur Umsetzung der frühen Sprachförderung können die betroffenen Kinder bzw. deren Eltern eine Kostenbeteiligung der Einwohnergemeinde an den Kosten der Spielgruppenbesuche beantragen. | Formular Gesuch frühe Sprachförderung |