Kinder mit ausgewiesenem Sprachförderbedarf werden von der Einwohnergemeinde schriftlich informiert. Gemäss § 4 des Reglements zur Umsetzung der frühen Sprachförderung können die betroffenen Kinder bzw. deren Eltern eine Kostenbeteiligung der Einwohnergemeinde an den Kosten der Spielgruppenbesuche beantragen.
Damit die finanzielle Beteiligung geprüft werden kann, füllen Sie bitte das nachstehende Gesuch vollständig aus und senden dieses zusammen mit der Rechnung der Spielgruppe an die Mailadresse finanzen@laupersdorf.ch.