Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie wird gebildet aus allen stimmberechtigten Personen der Gemeinde. Die Stimmberechtigten werden jährlich mindestens zweimal (Rechnungs- und Budget-Gemeindeversammlung) zu Gemeindeversammlungen eingeladen; diese sind öffentlich.

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung ist in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Gesetz, Verordnung, Gemeindeordnung oder Gemeindebeschlüsse einem andern Gemeindeorgan übertragen sind. Sie entscheidet unter anderem über

  • das Budget und somit u.a. auch den Steuerfuss (Steuerbezug juristische und natürliche Personen)
  • die Jahresrechnung
  • Investitionen von 50'000 Franken bis 2'000'000 Franken
  • Erlass und Änderung der Gemeindeordnung sowie der übrigen rechtsetzenden Gemeindereglemente

Kompetenzen

Die Kompetenzen (Befugnisse) der Gemeindeversammlung sind in den §§ 28 und 31 der Gemeindeordnung und § 56 des Gemeindegesetzes geregelt.

Voraussetzungen

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.
An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Laupersdorf wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche mindestens 18. Jahre alt sind.

Nächste Gemeindeversammlung

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen