Kinder- und Jugendliche, welche das obligatorische 9. Schuljahr an der Kantonsschule absolvieren, haben Anrecht darauf, die entstandenen Kosten aus Verpflegung, Schulmaterial, Transport und Instrumentalunterricht bei der Einwohnergemeinde Laupersdorf zurückzufordern.
Die Rückerstattung muss zwingend mit dem nachstehenden Formular an finanzen@laupersdorf.ch erfolgen.
Eltern von Kindern mit einem weiten oder beschwerlichen Schulweg können die Kosten der auswärtigen Verpflegung bei der Einwohnergemeinde Laupersdorf zurückfordern.
Für die Prüfung der Rückerstattung ist lediglich der aktuelle Stundenplan des Kindes einzureichen. Bitte senden Sie die Nachweise per Mail an finanzen@laupersdorf.ch.
Die Vergütung der Verpflegungskosten richtet sich nach dem Gemeinderatsentscheid vom 22.09.2025 und beträgt pro Wochentag Fr. 50.00, maximal Fr. 250.00 pro Semester.