Die Hinweistafel am Ortseingang kann genutzt werden, um Informationen, Ankündigungen oder Veranstaltungen zu veröffentlichen. Voraussetzung für die Nutzung ist das vorherige Ausfüllen und Einreichen des nachstehenden Antragsformulars. Nach Prüfung und Freigabe durch die Bauverwaltung darf die Werbung auf der Hinweistafel veröffentlicht werden.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Die Nutzung erfolgt gemäss den geltenden Richtlinien und inhaltlichen Vorgaben.