Auslandaufenthalte - in der Schweiz abmelden

Bitte melden Sie sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle ab.

Folgende Unterlagen/Angaben werden für die Abmeldung benötigt:

  • gültiger Ausweis oder Pass
  • Ausländerländerausweis (Ausländer)
  • die neue Adresse/Anschrift im Ausland
  • Bevollmächtigte Person in der Schweiz (Schweizer und Ausländer mit Ausweis C)

Schweizerische Staatsangerhörige, die ins Ausland wegziehen, müssen sich bei der Schweizer Botschaft im Ausland als Auslandschweizer anmelden.

Einwohnerkontrolle
Wohnen und Umziehen

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