Bestattung - Form bestimmen

Wie muss bei einem Todesfall vorgegangen werden?

  • Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes den Notfallarzt anrufen.
  • Bei einem Todesfall infolge eines Unfalles ist zudem die Polizei zu benachrichtigen. Die Polizeit ist nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beizuziehen.
  • Melden Sie den Todesfall umgehend beim zuständigen Zivilstandsamt und bei der Gemeindekanzlei Laupersdorf (an Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag). Für Todesfälle, welche in Laupersdorf eintreten, ist das Zivilstandsamt Thal-Gäu in Balsthal  zuständig.
  • War der Wohnsitz der in Laupersdorf verstorbenen Person in einer anderen Gemeinde, dann ist die Meldung dem zuständigen Zivilstandsamt und dem Bestattungsamt der zuständigen Wohngemeinde zu erstatten.
  • Tritt der Todesfall in einem Spital oder Heim ein, wird die Meldung an das zuständige Zivilstandsamt meistens durch das Spital oder das Heim vorgenommen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Spital- bzw. Heimleitung zu vergewissern.


Melden Sie den Todesfall unter Vorweisung der folgenden Dokumente bei der Gemeindekanzlei:

  • Kopie des ärztlichen Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)


Wir unterstützen die Angehörigen bei der Koordination mit den Pfarrämtern und treffen die Vorbereitungen für die Aufbahrung und die Bestattung. Bitte vereinbaren Sie vorgängig beim zuständigen Pfarramt einen Termin für die Abdankungsfeier.

Kontakte:


Aufdem Friedhof in Laupersdorf stehen für die Bestattung folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Erdbestattungsgrab
  • Urnengrab
  • Gemeinschaftsgrab
Gemeindekanzlei
Todesfall

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen