Die Organisation der Politischen Gemeinde Laupersdorf ist in der Kantonsverfassung, im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung umschrieben. Sie befasst sich mit allen in der Gesetzgebung umschriebenen örtlichen Angelegenheiten. Ihre Organe sind die Gemeindeversammlung, der Gemeinderat sowie die Kommissionen.
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Jährlich finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Das Hauptgeschäft der Frühjahrsgemeindeversammlung bildet die Verabschiedung der Jahresrechnung, während bei der Herbstgemeindeversammlung über den Voranschlag und den Gemeindesteuerfuss des kommenden Jahres entschieden wird. Die Gemeindeversammlung findet in der Regel im Gemeindezentrum statt und wird durch den Gemeindepräsidenten geleitet.
Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner. Der Gemeindepräsident kann in jedem Fall Pressevertretern sowie Personen mit besonderem Interesse den Zutritt gestatten (ohne Stimm- und Wahlrecht).
Der Gemeinderat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Politischen Gemeinde. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die auf vier Jahre gewählt werden. Die Gemeinderäte erfüllen ihre Aufgaben im Nebenamt. Der Rat ist insbesondere zuständig für den Vollzug der ihm durch das übergeordnete Recht übertragenen Aufgaben sowie für die Vertretung der Gemeinde nach Aussen. Er setzt die Gemeindebeschlüsse um und besorgt sämtliche Gemeindeangelegenheiten, soweit diese nicht ausdrücklich einem anderen Organ der Gemeinde übertragen sind.