Sicherstellung der Schneeräumung

Die Fahrzeughalter werden ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen, Plätzen und Gehwegen zu parkieren, damit eine einwandfreie Schneeräumung gewährleistet ist.

Bei der Räumung von privaten Eingängen und Plätzen darf der Schnee nicht auf öffentliche Strassen oder Gehwegen deponiert werden.

Die Einwohnergemeinde Laupersdorf lehnt für allfällige Schäden jede Haftung ab, wenn diese auf die Nichtbeachtung dieser Bekanntmachung zurückzuführen sind.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Werkkommission Laupersdorf

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