Friedhof, Aufhebung eines Grabfeldes

Die Angehörigen werden gebeten, die Ihnen gehörenden Grabmäler, Pflanzen usw. bis spätestens am 31. Mai 2024 zu entfernen.

Die Ruhezeit der Gräber auf unserem Friedhof beträgt für alle Kategorien mindestens 20 Jahre. Die Urnenbestattungen auf dem oberen östlichen Grabfeld erfolgten von 1999 bis 2001. Da die oberen Grabfelder künftig für Bestattungen nicht mehr benötigt werden, werden gleichzeitig auch die noch vorhandenen Kindergräber aufgehoben.

Ab Mai/Juni 2024 wird unser Friedhof leicht umgestaltet. So werden die Fusswegverbindung von der Kirchenfeldstrasse bis zum Aufbahrungsgebäude angepasst und der bisherige nördliche Teil des Friedhofs im Sinne von «Natur im Siedlungsraum» neu gestaltet und angepflanzt.

Die Angehörigen werden gebeten, in diesem Frühjahr keine Anpflanzung mehr vorzunehmen und die ihnen gehörenden Grabmäler, Pflanzen usw. bis spätestens am 31. Mai 2024 zu entfernen. Nicht abgeholte Grabsteine werden anschliessend vom Werkhof geräumt.

Die Gemeindekanzlei Laupersdorf steht Ihnen für allfällige Auskünfte gerne zur Verfügung. Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen danken wir Ihnen.

Gemeindekanzlei Laupersdorf


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