Schulzahnpflege - KostenbeteiligungDie Einwohnergemeinde Laupersdorf übernimmt die Kosten für die Schulzahn-Untersuchung und beteiligt sich an den Restkosten der Zahnbehandlung. Nach Abschluss der Zahnbehandlungen stellt der Schulzahnarzt den Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern eine Rechnung aus. Diese haben die Eltern direkt dem Zahnarzt zu bezahlen. Mit der Detailrechnung können allfällige Beiträge bei der Krankenkasse eingefordert werden. Damit wir Ihnen den Gemeindebeitrag aus der Schulzahnpflege berechnen resp. auszahlen können, benötigen wir folgende Unterlagen:
Die Finanzverwaltung berechnet die Gemeindebeiträge an die jeweilige Behandlung aufgrund der aktuellen Steuerzahlen (Steuerveranlagung Kanton). Zu beachten ist, dass die Beiträge max. 1 Jahr ab Rechnungsdatum geltend gemacht werden können. Die Bestimmungen und aktuellen Beiträge entnehmen Sie bitte dem angefügten Schulzahnpflege-Reglement (Stand: 13. Dezember 2021) Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten! Dokument Reglement über die Schulzahnpflege inkl. Anhang (pdf, 155.4 kB) Publikationen
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