BeglaubigungMüssen Sie Ihre Unterschrift oder eine Fotokopie eines Dokumentes amtlich beglaubigen lassen? Der Gemeindeschreiber nimmt die Beglaubigung gerne vor. Kommen SIe während den Oeffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei vorbei oder vereinbaren Sie vorgängig einen Termin. Wichtig: Die Unterschrift (auch diejenige der Ehegattin) muss im Beisein des Gemeindeschreibers erfolgen. Unterschreiben Sie das Dokument nicht vorher. Für die Beglaubigung von Fotokopien muss das Original-Dokument vorgelegt werden.
|