HundesteuerDie Abgabe der Kontrollzeichen und der Einzug der Hundesteuer von derzeit 140 Franken pro Hund erfolgt jährlich im Monat April durch die Gemeindekanzlei.
Ende März/anfangs April erscheint jeweils ein Inserat "Bezug der Hundesteuer" im Anzeiger Thal Gäu Olten. Bitte beachten Sie: Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS registriert sein. Welpen sind innerhalb von drei Monaten mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und einzutragen. Für die Führung des Gemeinderegisters benötigen wir folgende Daten:
Preis: Fr. 140 Dokument Hundegesetz (pdf, 32.7 kB) Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 90.2 kB).
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